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Pflichtpfand - Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht?

Der Streit um das Dosenpfand ist wieder voll entbrannt. Die Wirtschaft stoppte das zugesagte verbraucherfreundliche Rücknahmesystem für Dosen und Wegwerfflaschen. Hintergrund seien Bedenken der EU-Kommission, hieß es.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Peter Traumann, forderte die Bundesregierung auf, das Dosenpfand auszusetzen. Die technischen Arbeiten an dem Rücknahmesystem seien im Zeitplan, hieß es in der Erklärung weiter. Als Grund für die Entscheidung wurde vielmehr die Erkenntnis angeführt, "dass für notwendige Milliardeninvestitionen in ein flächendeckendes Rücknahmesystem derzeit keine Rechtssicherheit besteht". Hintergrund sei ein Schreiben der EU-Kommission vom 15. Mai an Trittin, das erst Anfang der Woche bekannt geworden sei. Darin kritisiere die Kommission das Pflichtpfand als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Außerdem verwiesen Handel und Industrie erneut auf die "erheblichen Unsicherheiten" mit Blick auf die Auswirkungen des Pflichtpfands auf die Getränkewirtschaft.

Das Bundesumweltministerium kritisierte den Beschluss umgehend. Umweltgruppen sprachen von einer "dreisten Blockade-Taktik". Erst Ende Mai hatten Industrie und Handel bei einem Spitzengespräch mit Trittin vergebens versucht, das Dosenpfand zu kippen.

Nun drohen Bußgeldverfahren gegen den Handel, der die seit Jahresbeginn geltenden Pfandvorschriften nur teilweise umgesetzt hat. Die Wirtschaft hatte im Dezember versprochen, bis zum 1. Oktober 2003 ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem für bepfandete Einwegflaschen und Getränkedosen einzuführen. Dafür versprach Trittin die Duldung einer Übergangslösung. Demnach können Verbraucher bislang das Pfand für ihre leeren Behälter nur dort zurückfordern, wo sie sie gekauft haben.