IP-Mittelstand

Neufassung des Wettbewerbsrechts

07.05.2003

Das Bundeskabinett hat am 7. Mai 2003 den Entwurf der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet.

In der anschließenden Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag zu diesem Thema sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: "Wir haben mit diesem Gesetz ein Gesetz geschaffen, das auf einer breiten Basis steht." Es sei ein modernes Gesetz, weil es erstmals die Verbraucher als Schutzobjekte benennt. "Damit haben wir einen guten Ausgleich gefunden zwischen den Interessen des Handels und den Interessen der Verbraucher. Auf europäischer Ebene werden derzeit vergleichbare Überlegungen angestellt und die Bundesregierung ist sehr bemüht und daran interessiert, dieses Gesetz als Modellgesetz auf die europäische Ebene zu transportieren."

Die Aktualisierung dient einer umfassenden Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das deutsche Lauterkeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß und im internationalen Vergleich in einzelnen Bereichen besonders restriktiv. Durch das vorliegende Gesetz wird eine grundlegende Modernisierung ermöglicht.

Erfordernisse eines flexiblen Wirtschaftsstandortes

Verbraucherinnen und Verbraucher werden als gleichberechtigte Partner in den Schutzbereich des Gesetzes aufgenommen. Durch den Wegfall überholter Werbebeschränkungen, wie zum Beispiel der starren Regelungen über Schlussverkäufe, wird das Lauterkeitsrecht an die Erfordernisse eines flexiblen Wirtschaftsstandortes angepasst.

Die vorgeschlagene Reform wird zu einer schlankeren, europaverträglichen Fassung des UWG führen. Die Reform enthält folgende materielle Schwerpunkte:

Beispiele für unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz führt einige Beispiele für unlautere Wettbewerbshandlungen auf. Demnach verstößt gegen das Gesetz, wer