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Elektronische Unterschrift für Steuererklärungen

10.02.2003

Zum Inkrafttreten der Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten (Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV) erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung regelt die rechtsverbindliche Abgabe von elektronisch übermittelten Steuererklärungen. Sie füllt den rechtlichen Rahmen aus, der durch Anpassung der Abgabenordnung an elektronische Übermittlungsformen geschaffen wurde. Mit ihrem Inkrafttreten wird erstmals die rechtliche Möglichkeit einer umfassenden elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen sowie sonstiger für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlicher Daten eröffnet.

Eine erste praktische Anwendung bietet das von der Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Programm ElsterFormular 2002, mit dem ab sofort elektronisch signierte Einkommensteuererklärungen rechtsverbindlich an die Finanzämter übermittelt werden können.

Um möglichst vielen Bürgern die Abgabe elektronisch signierter Erklärungen zu ermöglichen, sieht die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung für eine Übergangszeit Erleichterungen bei den Anforderungen an eine "qualifizierte elektronische Signatur" nach dem Signaturgesetz vor.

Genutzt werden können die Signaturen der Trustcenter, die bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) akkreditiert sind. Außerdem sind die durch Banken und Arbeitgeber herausgegebenen Signaturen einsetzbar. Hierzu gehören z.B. Signaturkarten nach dem Standard des Zentralen Kreditausschusses, Mitarbeiter- bzw. Firmenkarten sowie elektronische Dienstausweise.