
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Oktober 2002 in Deutschland 7 673 Insolvenzen verzeichnet. Davon entfielen 3 250 auf Unternehmen einschliesslich Kleinunternehmen und 4 423 auf andere Schuldner. Zu letzteren zaehlen insbesondere Verbraucher (2 181), natuerliche Personen, die beispielsweise als Gesellschafter beteiligt
waren (324), ehemals selbststaendig Taetige (1 720) und Nachlassinsolvenzen (198).
Ein sinnvoller Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist nach wie vor nicht moeglich, weil in Folge der juengsten Reform des Insolvenzrechts ab 1. Dezember 2001 erheblich mehr Insolvenzverfahren eroeffnet wurden. Jetzt koennen natuerliche Personen auch dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie mittellos sind, da ihnen die Verfahrenskosten
gestundet werden koennen. Die Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens ist Voraussetzung, um - nach einer sechsjaehrigen "Wohlverhaltensphase" - die Befreiung von den restlichen Schulden zu erlangen. Diese Erleichterung gilt nicht nur fuer Verbraucher, sondern auch fuer ehemals selbststaendig Taetige und fuer Kleinunternehmer. Daher sind die Insolvenzverfahren fuer Unternehmen insgesamt nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Vergleichbar mit dem Vorjahr sind jedoch die Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften; sie stiegen im Oktober 2002 um rund 7% gegenueber Oktober 2001 auf 2 085 Faelle.
Von Januar bis Oktober 2002 wurden 69 929 Insolvenzen gemeldet, darunter 31 379 von Unternehmen und 17 394 von Verbrauchern. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften stieg um 12,4% auf 20 080. Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Glaeubiger in den ersten zehn Monaten des Jahres 2002 auf 54,6 Mrd. Euro.