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E.ON/Ruhrgas: Ministererlaubnis bestandskräftig

31.01.2003

Die E.ON AG hat sich mit den neun Unternehmen, die gegen die Ministererlaubnis zur Ruhrgas-Übernahme geklagt hatten, außergerichtlich geeinigt. Alle Beschwerdeführer haben ihre Klagen zurückgezogen. Damit kann E.ON die Ruhrgas-Übernahme vollziehen. Noch heute wird E.ON die Ruhrgas-Anteile der RAG übernehmen. Gleichzeitig wird das Übernahmeangebot der RAG an die Degussa-Aktionäre vollzogen. Die von Shell und ExxonMobil gehaltenen Beteiligungen an Ruhrgas sowie die Anteile weiterer Aktionäre wird E.ON kurzfristig übernehmen.

Mit den Beschwerdeführern EnBW und Fortum hat E.ON Absprachen auf einer kommerziellen Basis getroffen. Im Wesentlichen geht es dabei um den Tausch von Beteiligungen.

Weiterhin wird E.ON eine Beteiligung an Concord Power erwerben. Hierüber wurde Einvernehmen mit den derzeitigen Eigentümern EnBW und der Saalfeld-Gruppe erzielt. Concord Power plant den Bau eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks am Ostsee-Standort Lubmin.

Mit den weiteren Beschwerdeführern Ampere, ares Energie, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße, Stadtwerke Aachen, Stadtwerke Rosenheim und Trianel wurden Vereinbarungen getroffen, die Strom- und Gaslieferungen, die Abgabe von Anlagen und Beteiligungen, Marketingzuschüsse und sonstige Geldleistungen umfassen. Die Einigung mit diesen Beschwerdeführern führt bei E.ON zu einer finanziellen Belastung von insgesamt rund 90 Mio EUR.

Darüber hinaus hat Ruhrgas gegenüber den Beschwerdeführern erneut ihre positive Haltung zu offenem und fairem Wettbewerb im Gasmarkt bekräftigt. Finanzielle Belastungen sind damit nicht verbunden.

E.ON-Vorstandsvorsitzender Ulrich Hartmann: „Die Einigung mit den Klägern ermöglicht es uns, die Ruhrgas-Übernahme kurzfristig perfekt zu machen. Beim Ausbau unseres Gasgeschäfts können wir jetzt durchstarten und so im Wettbewerb mit den anderen großen europäischen Gasunternehmen mithalten. Gleichzeitig können wir die Abgabe unserer Degussa-Beteiligung fristgerecht vollziehen. Vor diesem Hintergrund sind die gegenüber den Klägern eingegangenen Verpflichtungen für E.ON durchaus vertretbar.“