Die EU-Finanzminister haben in Brüssel das von der EU-Kommision vorgeschlagene Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland bestätigt. Deutschland ist damit nach Portugal das zweite EU-Land, das wegen Nicht-Einhaltung von Stabilitätskriterien einem derartigen Verfahren ausgesetzt ist. Zudem beschlossen die Finanzminister, Frankreich einen Blauen Brief zu schicken.
Mitteilung der Bundesregierung
Europäischen Union hat am 21. Januar 2003 in Brüssel beschlossen, ein Defizitverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil das deutsche Haushaltsdefizit im vergangenen Jahr über den maximal zulässigen drei Prozent lag. Bundesfinanzminister Hans Eichel hatte bereits zuvor angekündigt, das Verfahren akzeptieren zu wollen. Der Rat nahm auch die Empfehlungen der Kommission zur Bekämpfung des zu hohen deutschen Defizits an. Danach müssen bis zum 21. Mai 2003 alle von der Bundesregierung angekündigten Schritte zur Haushaltssanierung eingeleitet werden.
Das Defizitverfahren
Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt liegt die Defizitgrenze bei drei Prozent. Stellt der Rat fest, dass ein übermäßiges Defizit besteht, richtet er Empfehlungen an das betreffende Land und setzt eine Frist von höchstens vier Monaten für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen.
Außerdem wird eine Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzt. Diese Korrektur sollte in dem Jahr erreicht werden, das auf die Feststellung des übermäßigen Defizits folgt. Im Falle Deutschlands sollte das übermäßige Defizit also in 2004 korrigiert werden.
Folgt der Mitgliedstaat den Empfehlungen nicht, so stellt der Rat dies fest und veröffentlicht gegebenenfalls seine Empfehlungen. Innerhalb eines Monats nach dieser Feststellung kann der Rat den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug setzen, innerhalb einer weiteren Frist
von zwei Monaten Maßnahmen zur Sanierung des erforderlichen Defizitabbaus zu treffen. Falls das betreffende Land diesem Beschluss nicht folgt, kann der Rat wahlweise oder kumulativ folgende Maßnahmen ergreifen:
Entscheidend für die Einleitung und Beendigung des Defizitverfahrens ist die Überschreitung beziehungsweise Unterschreitung der Referenzwerte.
Bislang hat die Kommission lediglich gegenüber zwei Mitgliedsländern ein Defizitverfahren eingeleitet: Portugal und Deutschland. In der Sitzung des ECOFIN-Rates am 23. Januar 2003 wurde auch beschlossen, eine Frühwarnung, den sogenannten "Blauen Brief", an Frankreich zu richten.