Von 2004 an werden die Heimatländer von auswärtigen Sparern über deren Kapitalerträge informiert. Ein Ausnahmeregelung besteht allerdings für Luxemburg, Belgien und Österreich.
Diese Länder werden sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht an dem vereinbarten Informationssystem beteiligen, sondern vielmehr eine Quellensteuer erheben. Der Steuersatz soll von 2004 an 15 Prozent, von 2007 bis 2010 dann 20 Prozent und danach 35 Prozent betragen. Drei Viertel dieser Steuereinnahmen gehen dann an die Heimatstaaten der ausländischen Sparer.
Sobald die Schweiz, die ebenfalls ihr Bankgeheimnis wahrt, entsprechend den Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zumindest auf Anfrage Mitteilungen über ausländische Sparer herausgibt, werden sich auch Österreich, Belgien und Luxemburg dem System der routinemäßigen Kontrollmitteilungen anschließen.