Der Handel und die Getränkewirtschaft haben in einem Gespräch mit Bundesumweltminister Trittin zugesichert, bis zum 1. Oktober 2003 ein bundesweit einheitliches Pfandsystem aufzubauen. Am 24. Januar wird der Exekutivausschuss des Handels und der Getränkeindustrie beraten, welcher technische Standard für die Gewährleistung des sicheren Betriebs eines Rücknahmesystems für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen zu empfehlen ist.
Novellierung der Verpackungsverordnung
Bundesminister Trittin sprach sich bei dieser Gelegenheit erneut für verbraucherfreundlichere Pfandregelungen aus. In Teilen sei die jetzige Regelung unlogisch und somit verbesserungsbedürftig. Am 12. Januar hatte Trittin aus diesem Grund bereits mit einigen Länderkollegen über Eckpunkte zur Novellierung der Verpackungsverordnung beraten. Im Februar erwartet der Bundesumweltminister die Rückmeldungen der Länder und Bundestagsfraktionen zu den Novellierungspunkten. Bei grünem Licht könnte die Umsetzung des bundesweiten Rücknahmesystems im Oktober bereits die neuen Regelungen mit berücksichtigen.
Im Ergebnis soll die Pfandpflicht künftig grundsätzlich für alle Einwegverpackungen gelten. Nur noch ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartons und Milch-Schlauchbeutel sollen vom Pfand ausgenommen bleiben. Daneben sollen aber auch Weinflaschen, Sekt und Spirituosen sowie Diät-Lebensmittel von der Pfandpflicht befreit
bleiben.
Am 16. Januar wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch einmal mit dem Thema Dosenpfand befassen. Die Verhandlung vor dem 9. Senat beschränkt sich auf die Zulässigkeit der Klage von Händlern und Getränkeunternehmen. Richtungweisend ist dabei die Entscheidung der Leipziger Richter vom Dezember 2002 im Eilverfahren. Damals waren die Unternehmen bei ihrem Versuch gescheitert, die Pfandpflicht in letzter Minute zu stoppen. Dies war ihnen auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht geglückt.