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Clement: Erläuterungen zur Mittelstands-Offensive

16.01.2003

Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement hat dem Bundeskabinett am 15. Januar 2003 die Eckpunkte seiner Offensive "pro mittelstand " erläutert.

Ziel der Offensive sei, eine neue Dynamik im Mittelstand und für den Mittelstand zu entfachen. Clement: "Der Mittelstand ist das Herz der Sozialen Marktwirtschaft und der Motor für mehr Wachstum und Beschäftigung. Dieser Motor muss möglichst auf Hochtouren laufen. Das tut er derzeit nicht. Deshalb müssen wir den Mittelstand kräftigen und ihm die Arbeit erleichtern, wo und wie es machbar ist."

Um mehr Beschäftigung im Mittelstand zu ermöglichen, plant Clement insbesondere, die Startbedingungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Kleinstunternehmer erheblich zu verbessern. Hierzu soll ein so genannter "small-business-act" auf den Weg gebracht werden, der folgende Punkte umfasst:

  • eine Minimalbesteuerung und einfachste Buchführungspflichten für Existenzgründer und Kleinstunternehmer

    Clement: "Alle Existenzgründer - also nicht nur die Ich-AGs - müssen von vereinfachten Steuer- und Buchführungsregeln profitieren.

    Clement begrüßte, dass hierfür zusammen mit Bundesfinanzminister Hans Eichel eine sinnvolle Regelung gefunden worden sei: Bis zu einer Umsatzgröße von 17.500 Euro wird umgehend eine Betriebsausgaben-Pauschale von 50 Prozent für Existenzgründer eingeführt. Damit sind die Unternehmen nicht nur von der Umsatz-
    und Gewerbesteuerpflicht befreit, sondern - sofern sie keine sonstigen Einnahmen haben - auch von der Einkommensteuer. Ab dem 1. Januar 2004 gilt diese Befreiung vorbehaltlich einer dazu notwendigen Zustimmung von Seiten der Europäischen Union bis zu einer Umsatzhöhe von 35.000 Euro.
  • eine Überprüfung der Handwerksordnung und
          
    Die Handwerksordnung wird daraufhin überprüft, wie durch den Abbau nicht notwendiger Regulierungen die Gründung von handwerklichen und nicht-handwerklichen Existenzen gefördert werden kann.
  • Befreiung für junge Existenzgründer von Beitragszahlungen in den ersten vier Jahren an die Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Gewinn der Kleinstgewerbetreibenden 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.
    Damit wird die Obergrenze für die schon bestehende IHK-Beitragsbefreiung auf das Fünffache erhöht.

Als weitere Eckpunkte seiner Pläne führte Clement unter anderem die schrittweise, mittelfristige Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast auf 40 Prozent sowie den weiteren Abbau bürokratischer Belastungen für den Mittelstand an.

Ergänzend zu der geplanten Mittelstandsoffensive hat Bundesfinanzminister Hans Eichel eine vereinfachte Gewinnermittlung für Existenzgründer vorgeschlagen. So sollen alle, die ein neues Unternehmen gründen, ihre Betriebsausgaben mit 50 Prozent der
Betriebseinnahmen pauschalieren dürfen.