Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im September 2002 in Deutschland 7 297 Insolvenzen verzeichnet. Davon entfielen 3 233 auf Unternehmen einschliesslich Kleinunternehmen und 4 064 auf andere Schuldner. Zu letzteren zaehlen insbesondere Verbraucher (1 952), natuerliche Personen, die beispielsweise als Gesellschafter beteiligt
waren (346), ehemals selbststaendig Taetige (1 571) und Nachlassinsolvenzen (195).
Ein sinnvoller Vergleich dieser Ergebnisse mit den Vorjahreszahlen ist nach wie vor nicht moeglich, weil in Folge der juengsten Reform des Insolvenzrechts ab 1. Dezember 2001 erheblich mehr Insolvenzverfahren eroeffnet wurden als vorher. Jetzt koennen natuerliche Personen auch dann ein Insolvenzverfahren beantragen, wenn sie mittellos sind, da ihnen die Verfahrenskosten gestundet werden koennen. Die Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens ist Voraussetzung, um - nach einer sechsjaehrigen "Wohlverhaltensphase" - die Befreiung von den restlichen Schulden zu erlangen. Diese Erleichterung gilt nicht nur fuer Verbraucher, sondern auch fuer ehemals selbststaendig Taetige und fuer Kleinunternehmen. Daher sind die Insolvenzverfahren fuer Unternehmen - ausser fuer Kapital- und Personengesellschaften - nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.
Vergleichbar mit dem Vorjahr sind jedoch die Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften; sie stiegen im September 2002 um rund 25% gegenueber September 2001 auf 2 105 Faelle. Von Januar bis September 2002 wurden 62 256 Insolvenzen gemeldet, darunter 28 129 von Unternehmen und 15 213 von Verbrauchern. Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften stieg gegenueber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 13,1% auf 17 995. Die Gerichte bezifferten die offenen Forderungen der Glaeubiger in den ersten neun Monaten des Jahres 2002 auf 48,2 Milliarden Euro.