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TIR-Versicherungs-deckung

06.01.2003

Transporte nach Russland können nun doch am Zoll weiterhin per TIR-Versicherungsdeckung abgewickelt werden. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwerin hingewiesen.

Am 10. Dezember 2002 hatten die Versicherer des TIR-Verfahrens ihre Versicherungsdeckung für Russland gekündigt, nachdem sich die russische Zollverwaltung geweigert hatte, die Bedingungen der International Road Transport Union (IRU) anzunehmen.

Das TIR-Verfahren ("Transports Internationaux Routiers") dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen und vereinfacht den grenzüberschreitenden Verkehr.

Die IRU habe jedoch nun mitgeteilt, dass Gespräche mit der russischen Zollverwaltung zu einer Kooperationsvereinbarung geführt hätten.