Auszüge aus einer Veröffentlichung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
Umsetzung der Hartz-Vorschläge
Die beiden zum 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen sicherstellen, dass die durch die Hartz-Kommission vorgeschlagene Neuordnung des Arbeitsmarktes in wesentlichen Teilen schnellstmöglich ihre Wirkung entfalten kann.
Die Gesetze stellen zwei Kernanliegen in den Mittelpunkt: Zum einen sollen sie bessere Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit herstellen, zum anderen für mehr Brücken in Beschäftigung und die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder sorgen.
Als konkrete Schritte zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission enthalten die beiden Gesetze folgende Elemente:
• Erste Maßnahmen für eine flächendeckende Einführung von JobCentern
• Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit
• Neuausrichtung des Weiterbildungsmarktes
• Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
• Einrichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA)
• Brücken in die Selbständigkeit bauen
• Beschäftigungspotenziale im Niedriglohnbereich und in privaten Haushalten erschließen
Einrichtung von PSA und Ausbau der Zeitarbeit
Kern des Hartz-Konzepts ist die Einrichtung flächendeckender Personal-Service-Agenturen (PSA) bei allen Arbeitsämtern. Die Einrichtung von PSA, mit denen die Arbeitsämter, künftig JobCenter, einen Vertrag als freie Vermittler abschließen sollen, wird ausgeschrieben. Dabei sollen vorrangig private Arbeitsvermittler berücksichtigt werden. Diese Agenturen sollen die bei ihnen beschäftigten Arbeitslosen befristet an Unternehmen vermitteln. Sie sollen auf der Grundlage der bereits bestehenden 33 (Stand: Ende November 2002) bzw. der noch bis Ende 2003 zu erarbeitenden Tarifverträge arbeiten.
Vermittlungsgeschwindigkeit erhöhen
Das Gesetz will die Vermittlung von Arbeitslosen beschleunigen. Gekündigte müssen sich sofort beim Arbeitsamt melden. Gleichzeitig wird den Arbeitgebern eine Freistellungspflicht auferlegt. Das heißt, wer seinen Job verliert, soll zwischen vier und zehn Tage Zeit bekommen, sich nach einer neuen Arbeit umzuschauen.
Mobilität und Weiterbildung stärken
Auch die Zumutbarkeitsregeln werden überprüft. So sollen vor allem junge Arbeitslose mobiler werden: Wer künftig ein Arbeitsangebot ablehnt, muss dafür Gründe angeben. Abhängig von diesen Gründen wird es abgestufte Sanktionen für die Ablehnung geben.
Ferner wird der Weiterbildungsmarkt auf ein neues Fundament gestellt. Die Qualität beruflicher Weiterbildung wird verbessert. Dazu wird ein Zertifizierungssystem eingeführt. Qualifizierungsgutscheine sollen die Arbeitslosen in die Lage versetzen, sich selbst eine geeignete Weiterbildung zu suchen.
Von den neuen Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs), die ab 1. April 2003 gelten, werden über 300.000 neue Arbeitsplätze erwartet, vor allem bei personengebundenen Dienstleistungen, im Handel und im Handwerk. Arbeitnehmer zahlen für einen Arbeitsverdienst bis 400 Euro keine Steuern und Sozialabgaben, bei 401 bis 800 Euro steigen die Abgaben stufenweise. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben, zum Beispiel 25 Prozent bei einem Arbeitsverdienst bis 400 Euro (12 Prozent bei haushaltsnahen Dienstleistungen).
Eine weitere Neuregelung ist die Einführung der so genannten Ich-AG, eines neuen Instrumentes zur Förderung von Existenzgründungen durch Arbeitslose.
Außerdem sollen haushaltsnahe Dienstleistungen von den privaten Haushalten – je nach Art der Dienstleistung – in bestimmten Umfang steuerlich absetzbar gemacht werden, zum Beispiel in Höhe von 10 Prozent (maximal 510 Euro im Jahr), wenn die Leistungen durch Minijobs erbracht werden. Werden die Leistungen durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erbracht, sind 12 Prozent (maximal 2400 Euro im Jahr) absetzbar, bei Dienstleistungen durch Agenturen 20 Prozent (maximal 600 Euro im Jahr).
Nach den ersten Reformschritten soll noch vor der Sommerpause 2003 die Reform der Bundesanstalt für Arbeit auf den Weg gebracht werden. Zum 1. Januar 2004 schließlich sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt sein.
Programm „Kapital für Arbeit“
Mit dem Programm „Kapital für Arbeit“ wird seit dem 1. November 2002 das erste Reformprojekt des Hartz-Konzeptes umgesetzt: Unternehmen, die bereit sind, dauerhaft sozialversicherungspflichtige Arbeitslose oder geringfügig Beschäftigte einzustellen, können mit finanzieller Unterstützung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnen. Bis Ende November, d.h. innerhalb eines Monats nach Start des Programms, gingen beim Informationszentrum der KfW 11.000 Anfragen von Unternehmen ein.
Vorschaltgesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung
Ziel des am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gesetzes ist es, die finanzielle Basis der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu stärken, das Bei-tragssatzniveau zu stabilisieren und insbesondere der gesetzlichen Kranken-versicherung finanziellen Spielraum für strukturelle Reformmaßnahmen zu ver-schaffen.
Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen im Einzelnen:
• Rentenversicherungsbeitrag bei 19,5 Prozent
Die konjunkturelle Abschwächung führt dazu, dass die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung geringer sind als - ausgehend von den Annahmen des Sachverständigenrates und unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres 2002 - angenommen werden konnte. Um den finanziellen Engpässen in den Sozialkassen entgegen zu wirken, wurde mit dem Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze ein Maßnahmepaket beschlossen, das einen erheblichen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit der Lohnnebenkosten verhindert. Durch die gleichzeitige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Senkung der Mindestschwankungsreserve ist die Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in 2003 auf 19,5 von Hundert ausreichend zur Sicherung der Einnahmen der Rentenversicherung.
• Beiträge
Der freiwillige Mindestbeitrag beträgt für das Jahr 2003 im gesamten Bundesgebiet 63,38 Euro pro Monat.
Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt für das Jahr 2003 im gesamten Bundesgebiet 994,50 Euro pro Monat. Der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten beträgt in den alten Bundesländern für das Jahr 2003 994,50 Euro pro Monat. In den neuen Bundesländern liegt der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte bei 828,75 Euro pro Monat.
Für pflichtversicherte Selbständige (einschließlich Handwerker) beträgt der Regelbeitrag in der Rentenversicherung 464,10 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und 389,03 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben für 2003 auf 5.100 Euro (2002: 4.500 Euro) im Monat (West) beziehungsweise 4.250 Euro (2002: 3750 Euro) im Monat (Ost).
Die Schwankungsreserve der Rentenversicherung – eine Reserve zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen – wird auf 50 Prozent einer Monatsausgabe abgesenkt.
Alterssicherung der Landwirte: Der Beitrag für das Kalenderjahr 2003 beträgt monatlich 198 Euro (2002: 187 Euro); der Beitrag in den neuen Bundesländern beträgt 166 Euro (2002: 157 Euro). Zu den Beiträgen werden Zuschüsse gezahlt, deren Höhe sich nach dem Einkommen des Landwirtes richtet.
Die Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen im Einzelnen:
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind stärker gestiegen als die Einnahmen. Überproportionale Ausgabenzuwächse sind vor allem auf einen Anstieg der Ausgaben im Bereich der Arzneimittelversorgung zurückzuführen. Geringere Zuwächse der Einnahmen beruhen unter anderem auf einer verstärkten Abwanderung junger gut Verdienender aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz werden die notwendigen Maßnahmen zu einer sofortigen Senkung der Arzneimittelausgaben sowie der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt ergriffen.
• Arzneimittel
a) Es werden nach Arzneimittelpreisen gestaffelte Rabatte der Apotheken an die Krankenkassen eingeführt (zum Beispiel 6 Prozent auf Medikamente mit einem Preis bis zu 32,21 Euro, 8,5 Prozent bei einem Preis bis zu 46,31 Euro).
b) Die pharmazeutischen Unternehmen gewähren auf die Arzneimittel, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden, einen Rabatt von 6 Prozent auf den Herstellerabgabepreis.
c) Die Großhändler gewähren den Apothekern Rabatte von 3 Pro-zent zugunsten der GKV.
• Krankenkassen
Den Krankenkassen wird mit Wirkung vom 7.11.2002 bis zum 31.12.2003 grundsätzlich untersagt, die Beiträge zu erhöhen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn andernfalls die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre oder wenn Beitragssatzerhöhungen auf Grund von Faktoren aus dem Risikostrukturausgleich unvermeidbar sind.
• Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser
Für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser wird es 2003 eine Nullrunde geben. Das bedeutet für jeden Arzt durchschnittlich einen Verzicht auf rund 150 Euro Honoraranstieg je Monat. In der ärztlichen Versorgung und im Krankenhausbereich werden Ausnahmen bestehen bleiben, um strukturelle Veränderungsprozesse durch die Nullrunde nicht zu gefährden.
• Versicherungspflichtgrenze
Um dem zunehmenden Wechsel vor allem günstiger Versicherungsrisiken von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vorzubeugen und die solidarische Finanzierung der GKV zu sichern, wird die Versicherungspflichtgrenze analog der Anhebung der neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung auf 3.825 Euro angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2003 in den westlichen und östlichen Bundesländern einheitlich 3.450 Euro.
• Zahntechnische Leistungen
Die Preise für zahntechnische Leistungen werden ab dem 1. Januar 2003 um 5 Prozent gesenkt. Die Vergütung zahntechnischer Leistungen wird 2003 eingefroren.
• Sterbegeld
Das Sterbegeld wird halbiert und für Versicherte auf 525 Euro sowie für Familienversicherte auf 350 Euro festgesetzt.
Beitragsberechnung ab 1. Januar neu geregelt
Ab dem 1. Januar 2003 wird in den neuen §§ 1 und 2 der Beitragszahlungsverordnung die Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge geregelt.
Sie ersetzen die bisherigen Beitragsberechnungsrichtlinien von 1976. Wesentliche Neuerung ist, dass die Lohnsteuerstufen nicht mehr von Hand berechnet werden dürfen. Damit fallen auch die bisherigen Beitragsberechnungstabellen ersatzlos fort. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht.
Ein voller Kalendermonat wird immer mit 30 Tagen angesetzt. Berechnungsba-sis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Das weitere Verfahren zur Ermittlung des Arbeitnehmer- bzw. des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag schreibt § 2 vor.
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2003
Die Verordnung bestimmt den maßgeblichen Wert für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, insbesondere in der Rentenversicherung, und für die Berechnung der Entgeltpunkte im Jahre 2003. Dies geschieht durch Fortschreibung der jeweiligen Vorjahreswerte der für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht insbesondere in der Rentenversicherung und der für die Berechnung der Entgeltpunkte im Jahre 2003 maßgeblichen Rechengrößen entsprechend den gesetzlichen Regelungen gemäß der Steigerungsrate der Brut-tolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Jahr 2001 in Höhe von 1,77 v.H. in den alten Ländern und in Höhe 2,00 v.H. in den neuen Ländern.
Überblick über die Rechengrößen der Sozialversicherung
Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung (GSiG)Ab 01.01.2003 wird die
bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) eingeführt. Die Grundsicherung wurde mit der Rentenreform 2001 beschlossen. Es handelt sich um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung.
Anspruchsberechtigt sind ältere Menschen ab 65 Jahren sowie volljährige, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen.
Durch die neue Grundsicherung wird es für diese Menschen wesentlich leichter, ihre bestehenden Ansprüche auf Sicherung des Lebensunterhalts zu verwirklichen. Die
Leistungshöhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in der Sozialhilfe. Auch hinsicht-lich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes entsprechend. Im Rahmen der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern der Leistungsberechtigten verzichtet. Dadurch soll künftig eine der Hauptursachen für verschämte Altersarmut beseitigt werden. Hierbei wird zu Gunsten der Betroffenen widerlegbar vermutet, dass das Jahreseinkommen der Eltern bzw. Kinder unter 100 000 Euro liegt. Ist das Einkommen höher, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Die Betroffenen werden dann auf das Sozialhilferecht verwiesen.
Eine weitere Besonderheit der Grundsicherung besteht darin, dass einmalige Bedarfe beim Träger der Grundsicherung nicht im Wege der Einzelabfrage, sondern im Rahmen einer monatlich ausgezahlten Pauschale in Höhe von 15 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes abgedeckt werden.
Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundes- und EuropawahlordnungZur
Gleichstellung behinderter Menschen bei zukünftigen Wahlen können Blindenvereine auf Wunsch rechtzeitig Muster der Stimmzettel erhalten, damit sie Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte bereitstellen können. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Auswahl und Einrichtung von Wahl-räumen gerichtet. Diese sind zukünftig so eingerichtet, dass Menschen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, die Wahlteilnahme erleichtert wird. Außerdem werden die Gemeinden über barrierefreie Wahlräume informieren.
Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz – FPG)Ab 1. Januar 2003 tritt das DRG-Fallpauschalensystem (Diagnosis Related Groups - diagnose-orientierte Fallpauschalen) in Kraft. Dies bedeutet, dass im Jahr 2003 die Krankenhäuser auf freiwilliger Basis mit dem Fallpauschalensystem abrechnen können, bevor es ab 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich wird.
Mit diesem System werden eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen und damit Krankheitsarten zu einer überschaubaren Anzahl von Abrechnungspositionen mit vergleichbarem Aufwand zusammengefasst. Die Zuordnung zu einer solchen Abrechnungsposition erfolgt maßgeblich über medizinische
Diagnosen-, Operationen- und Prozedurenschlüssel. Zusätzlich werden im Ein-zelfall weitere Kriterien herangezogen, z.B. Alter, Geschlecht, Geburtsgewicht, Entlassungsstatus. Durch die Berücksichtigung von Haupt- und Nebendiagnosen kann das System auch unterschiedlichen Schweregraden Rechnung tragen.
Das Leistungsspektrum von Krankenhäusern kann damit in einem überschaubaren DRG-Katalog abgebildet werden. Der Anreiz, die Patienten unnötig lange im Krankenhaus zu behalten, wird beseitigt und die Transparenz durch die Verpflichtung zu Qualitätsberichten bedeutend erhöht.
Neue MittelstandsbankAlle Förderprogramme des Bundes für den Mittelstand, die bisher von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführt worden sind, werden in einer Mittelstandsbank des Bundes zu einem übersichtlichen Förderangebot zusammengeführt.
Die neue Mittelstandsbank bietet zusätzlichen Service für die Kreditwirtschaft bei Beratung und Antragstellung. Vereinfachte, kostengünstigere Förderwege werden die Chancen für die Kreditvergabe über die Hausbanken steigern. Damit werden auch die Problemkreise Eigenkapitalschwäche, unübersichtliche Förderprogramme und Unklarheiten im Beratungsbereich angepackt. Die Mittelstandsbank wird damit für den Mittelstand und die Hausbanken zum alleinigen Ansprechpartner in allen Fragen der Mittelstandsförderung.
Die neue Organisationsform wird nach dem Gesetzgebungsverfahren rückwirkend zum 1. Januar 2003 wirken.
ERP-MittelstandsförderungDie ERP-Mittelstandsförderung dient insbesondere kleinen und mittleren Unter-nehmen zur Finanzierung betrieblicher Investitionen sowie Existenzgründern als Starthilfe. 2003 werden mit dem Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2003 (ERP-Wirtschaftsplangesetz) Mittel in Höhe von ca. 6,3 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan bezeichneten Förderzwecke zur Verfügung gestellt. Davon wird ein Volumen von rund 5 Milliarden Euro in Form von langfristigen und zinsgüns-tigen Krediten insbesondere für mittelständische Unternehmen bereitgestellt.
Vereinfachung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher VorschriftenKernstück des Gesetzes, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, ist die Neufassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften in moderner Form. Die bisher 29 nur noch ‚schwer’ lesbaren Vorschriften werden auf sechs neu formulierte ar-beitsrechtliche Grundnormen zurückgeführt. Dazu gehören der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie Regelungen zur Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, zum Zeugnis und zum nachver-traglichen Wettbewerbsverbot.
Die neuen Grundnormen schaffen mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Briefporto sinktIm Ergebnis der schrittweisen Öffnung der europäischen Postmärkte wird zum 1. Januar 2003 die Monopolgrenze für Briefe in der Europäischen Union auf 100 Gramm abgesenkt und zum 1. Januar 2006 auf 50 Gramm. Davon profitieren die Verbraucher durch sinkendes Briefporto: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Postgesetzes sinkt das Porto für die Postkarte von 51 auf 45 Cent, für den Standardbrief von 56 auf 55 Cent und für den Kompaktbrief von 112 auf 100 Cent.
Gesetz zur Änderung des BewachungsgewerberechtsDas Gesetz regelt die Voraussetzungen für die im öffentlichen Bereich ausgeübten Tätigkeiten des Bewachungsgewerbes unter Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols. Es werden u.a. die Erlaubnispflicht und die Befugnisse des Bewachungsgewerbes und die Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals geregelt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft; aus verwaltungstechnischen Gründen tritt die entsprechende Bewachungsverordnung erst zum 15. Januar 2002 in Kraft.
Gesetz zur Neuregelung des Energiestatistik- und zur Änderung des Statistikregistergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes
Durch das Gesetz werden die gegenwärtig „verstreuten“ Einzelstatistiken mit Energiebezug in einen energiestatistischen Rahmen gebracht.
Wichtige Inhalte des Energiestatistikgesetzes sind:
o Bereinigung, Zusammenführung und Abstimmung der Einzelstatisti-ken
o Ergänzung um neue Erhebungen für energiepolitisch relevante Berei-che wie erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
o Entlastung von Berichtspflichten, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen
Die entsprechenden statistischen Erhebungen beginnen am 1. Januar 2003; das Gesetz trat bereits zum 31. Juli 2002 in Kraft.
Besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler weiter gesenktDie Auftritte ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Deutschland werden ab dem 1. Januar 2003 mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent statt bisher 25 Prozent besteuert. Damit wird die Besteuerung weiter abgesenkt, deren Anhebung im Jahr 1996 zu einer deutlichen Erschwernis bei Auftritten ausländischer Ensembles geführt hatte. Der internationale Kulturaustausch ist Schätzungen zufolge um ein Drittel zurück gegangen.
Bereits 2002 konnte durch Einführung einer Bagatellregelung die Besteuerung der für den „kleinen“ Kulturaustausch bedeutsamen Auftritte mit Honoraren bis 1.000 Euro auf 15 Prozent gesenkt und bei Honoraren von 250 Euro oder weniger ganz von der Steuer freigestellt werden.
Mit der Absenkung zum 1. Januar 2003 ist eine moderate Besteuerung erreicht, die die Steuergerechtigkeit auch im Verhältnis zu inländischen Künstlerinnen und Künstlern wahrt.
Änderung der PreisangabenverordnungDie vierte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung verpflichtet den Handel - entsprechend einer europäischen Richtlinie – ab 1. Januar 2003
neben dem Endpreis einer Ware auch den Preis für eine bestimmte Menge, z.B. ein Kilogramm oder einen Liter anzugeben. Dieser „Grundpreis“ ermöglicht es den Verbrauchern, die Preise für Waren noch besser zu vergleichen.
Aber nicht nur für die im Einzelhandel angebotenen Waren wird die Preistransparenz erhöht, sondern es wird auch
für Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser wird eine Pflicht zur Abgabe der verbrauchsabhängigen Preise geregelt.
Die Verordnung verpflichtet zudem im Fernabsatz tätige Unternehmen (Katalogkauf, Internet, Fernsehen) die Preise so auszuzeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile einschließen. Außerdem sind die Kosten für Versand anzugeben.
Hotels, Pensionen etc. unterliegen nicht mehr der Pflicht, in jedem Zimmer den Preis anzubringen. Diese Zimmerpreisauszeichnung hat in der Praxis ihren Nutzen für die Verbraucher verloren.
Die Verordnung führt außerdem eine neue, in der Europäischen Gemeinschaft dann einheitlich geltende Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses bei Verbraucherkrediten ein. Finanzierungsangebote werden dadurch über die Landesgrenzen hinaus besser vergleichbar.
Erhöhung des Beförderungsentgelts bei SchwarzfahrtenDas Beförderungsentgelt für Fahrten ohne gültigen Fahrtausweis wird ab 1. Januar 2003 von jetzt 30 auf 40 Euro angehoben. Weisen die Fahrgäste nachträglich nach, dass sie Inhaber eines gültigen Fahrausweises sind, wird das erhöhte Beförderungsentgelt künftig 7 statt bisher 5 Euro betragen. Außerdem wird das Bearbeitungsentgelt für die Erstattung nicht genutzter Fahrausweise von 1,50 Euro auf 2 Euro angehoben. Die letzte Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes liegt 13 Jahre zurück.
Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Rauchverbot in unterirdischen Bahnhöfen – zum Beispiel U-Bahn-Stationen – sowie gegen das Verbot, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 Euro belegt.
Programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“Mit dem Programm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ unterstützt die Bundesregierung ab 2003 den Aufbau von bis zu 10.000 Ganztagsschulen. Dafür sind in den Jahren 2003 bis 2007 insgesamt 4 Milliarden Euro im Bereich der Grundschulen und der Sekundarstufe I vorgesehen. Dies ist ein wichtiger Anstoß für die Schaffung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots in allen Regionen Deutschlands. Damit hilft die Bundesregierung zum einen berufstätigen Müttern und Vätern und verbessert zum anderen die Qualität des Bildungssystems gerade auch im internationalen Vergleich.
Die Finanzhilfen werden auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern gewährt. Diese soll Anfang 2003 in Kraft treten. Die Gelder sind für notwendige Renovierungs-, Umbau-, Ausbau- oder Neubaumaßnahmen einschließlich Erstausstattung vorgesehen. Die Verteilung der Mittel erfolgt anhand eines transparenten Schlüssels, der den jeweiligen Bedarf der Länder berücksichtigt. Entscheidend für den Erfolg sind pädagogische Konzepte und eine entsprechende personelle Ausstattung seitens der zuständigen Länder.
Der Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen ist ein wichtiger Schritt zur Optimie-rung des Bildungssystems. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Ganztagsschulen mit einem guten pädagogischen Konzept einen qualitativ hochwertigeren Unterricht und eine bessere Verbindung von Bildung und Erziehung ermöglichen. Das Lernumfeld an den Schulen wird verbessert. Bildungsbarrieren werden abgebaut und soziale Ausgrenzung wird verhindert.
Da Bildung im frühen Kindesalter anfängt, werden auch Bildungskonzepte für Kinder unter drei Jahren entwickelt. Kinderbetreuungseinrichtungen werden sowohl quantitativ als auch qualitativ ausgebaut. Die frühkindliche Bildung wird mit dem nationalen Bildungsplan, der Ende 2003 vorliegen wird, gezielt gefördert. Darin werden Bildungsziele und Standards für den Krippenbereich formuliert.
Ab 2004 werden jährlich 1,5 Mrd. Euro für bessere Betreuungsmöglichkeiten durch Krippen oder Tagesmütter für unter 3-jährige Kinder bereit stehen.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"Mit diesem Änderungsgesetz werden verbesserte Möglichkeiten für die Betroffenen geschaffen, ihre Rente zu kapitalisieren, das heißt, sie in einer Summe für einen begrenzten Zeitraum zu erhalten.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Die in dem selben Gesetz vorgesehene Erhöhung der Renten ist bereits seit 1. Juli 2002 in Kraft.
Ökologische SteuerreformLeitlinien für eine Weiterentwicklung der ökologischen Finanzreform orientieren sich an einer fairen Verteilung der Lasten und der ökologischen Wirkung. Die im Rahmen der Ökosteuerreform geschaffenen Steuerbegünstigungen sind daran zu messen und fortlaufend zu überprüfen. Das Prinzip, den Umweltverbrauch teurer zu machen und den Faktor Arbeit zu entlasten, wird bekräftigt.
Um Energieeinsparung in den privaten Haushalten zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, werden jährlich 150 Mio. Euro für ein Programm zur Gebäudesanierung im Altbaubereich und zur Heizungsmodernisierung bereitgestellt.
Mit der fünften Stufe der ökologischen Steuerreform werden zum 1. Januar 2003 die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 3,07 Cent je Liter sowie die Stromsteuer um 0,26 Cent je Kilowattstunde angehoben.
Zudem wird die ökologische Steuerreform mit dem Gesetzentwurf zur Fortführung der ökologischen Steuerreform weiterentwickelt.
Folgende Einzelmaßnahmen sind vorgesehen:
• Die ermäßigten Ökosteuersätze für Strom, Heizöl und Heizgas für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft werden von derzeit 20 % auf 60 % der Ökosteuerregelsätze angehoben. Die Berechnungsgrundlage für den Spitzenausgleich wird umgestellt. Bei der Ausgestaltung der Regelungen wurde gewürdigt, dass sich die Deutsche Industrie im Rahmen der Klimaschutzvereinbarung verpflichtet hat, Anstrengungen zur Emissionsreduzierung zu unternehmen.
• Der ermäßigte Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen wird auf 12,30 Euro je Megawattstunde angehoben. Die Steuerbegünstigung läuft am 31. Dezember 2006 aus.
• Die Besteuerung von Heizgas (Erdgas zum Heizen) wird am Energiegehalt orientiert und auf 5,50 Euro (bisher 3,47 Euro) je Megawattstunde angehoben.
Der Mineralölsteuersatz für Flüssiggas wird auf 60,60 Euro (bisher 38,34 Euro) je 1000 kg und für schweres Heizöl auf 25 Euro (bisher 17,89 Euro) je 1000 kg festgesetzt. Hiervon ist in erster Linie der industrielle Bereich betroffen.
• Die Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäu-sern oder geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, wird bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.
• Die Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wird bis Ende des Jahres 2020 verlängert.
Förderung schwefelfreier Kraftstoffe durch die ÖkosteuerIn einer ersten Stufe wurden ab 1. November 2001 Benzin und Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens 50 ppm (schwefelarm) (ppm = parts per million, d. h. höchstens 50 Milligramm Schwefel je Kilogramm Kraftstoff) bei der Mineralölsteuer um drei Pfennig besser gestellt.
In der zweiten Stufe ab 1. Januar 2003 gilt diese steuerliche Bevorzugung für Kraftstoffe, die höchstens noch 10 ppm Schwefel (schwefelfrei) enthalten.
Schwefeldioxidemissionen tragen erheblich zur Versauerung bei. Diese schädigt empfindliche Ökosysteme und kann auch zu schweren Schäden an modernen und historischen Gebäuden führen. Die Schwefeldioxidbelastungen in den Städten können vor allem bei Personen mit Erkrankungen der Atemwege zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb wurden neben den Erleichterungen für schwefelfreie Kraftstoffe auch Schwefelgrenzwerte für schweres Heizöl ab 2003 und für leichtes Heizöl ab 2008 neu festgelegt bzw. verschärft.
Einführung des DosenpfandsDie in den letzten Jahren stark gesunkenen Mehrwegquoten haben rechtlich die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke ab 1. Januar 2003 ausgelöst.
Für Einweg-Verpackungen mit einem Volumen unter 1,5 Liter wird ein Pfand von 0,25 Euro, bei größeren Packungen ein Pfand von 0,50 Euro erhoben. Das Pfand wird bei Rückgabe wieder ausgezahlt und das Leergut erneut verwertet. Ausnahmen gelten für Säfte, Wein und Milch. Die Pfandpflicht wurde nach der geltenden Verpackungsverordnung eingeführt, die entsprechenden Regelungen wurden im Bundesanzeiger im Juli 2002 veröffentlicht. Damit hatten Industrie und Handel einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der notwendigen Vorbereitungen zur Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Einrichtung ladennaher Rücknahmemöglichkeiten, der Kennzeichnung pfandpflichtiger Verpackungen sowie der Etablierung von Pfand-Clearing-Lösungen.
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und AbbruchabfällenDie Verordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, legt im wesentlichen Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung sowie die notwendige Kontrolle fest. Ziel ist eine schadlose und möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle, wobei hier nur Abfälle aus dem gewerblichen Bereich, also keine Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten betroffen sind. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von einzelnen Abfallarten (wie Papier, Glas, Kunststoffe) und die Getrennthaltung von zulässigerweise vermischten Abfällen führen zu definierten Stoffqualitäten der Abfälle und sind die unab-dingbare Voraussetzung für eine schadlose und hochwertige weitere Verwertung.
Besseres Trinkwasser
Ab 1. Januar 2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch). Damit wird die Qualität des Trinkwassers gesichert und die Gesundheitsvorsorge und der Infektionsschutz verbessert. Im Zuge der Verordnung wird der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser ab 1. Dezember 2003 schrittweise bis 2013 gesenkt. Derzeit liegt die Höchstgrenze bei 40 Mikrogramm pro Liter. Ab Dezember 2003 sinkt sie auf 25 Mikrogramm, ab Dezember 2013 auf 10 Mikrogramm pro Liter.
ForstvermehrungsgutgesetzZweck des Forstvermehrungsgutgesetzes ist es, den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.
Hierzu wurden Regelungen über die Zulassung des Ausgangsmaterials (d.h. der Bäume, von denen forstliches Vermehrungsgut gewonnen wird), die Zertifizierung und Kennzeichnung des Vermehrungsgutes beim Vertrieb sowie über die Kontrolle der Betriebe getroffen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft.
Einheitliche Regelung von Verkehrsunfallschäden in der EU(Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versiche-rungsrechtlicher Vorschriften)
Mit diesem Gesetz wird im Bereich der Verkehrsunfallschäden zum 1. Januar 2003 innerhalb der Europäischen Union einheitliches Recht geschaffen. Unfallschäden von Reisenden, die mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind, werden nun in Europa einheitlich reguliert. Im Interesse des Verbraucherschutzes werden damit Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland minimiert.
Die Versicherungen sind verpflichtet, in jedem Mitgliedstaat Schadensregulie-rungsbeauftragte zu benennen und Schäden aus Verkehrsunfällen innerhalb von drei Monaten zu regulieren. Die Mitgliedstaaten müssen Auskunftstellen und Entschädigungsstellen einrichten oder anerkennen, die dem Geschädigten alle zur Regulierung seiner Ansprüche aus einem Verkehrsunfall notwendigen Daten mitteilen und unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des säumigen Versicherers den Schaden regulieren.
Gesetz zur Änderung des AbsatzfondsgesetzesIm Rahmen der Neuorientierung der Agrar- und Ernährungspolitik im Sinne einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Lebensmittelerzeugung wird das Absatzfondgesetz zum 1. Januar 2003 geändert. Dieses Gesetz regelt Aufgaben, Organisation und Finanzierung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Der Absatzfond bedient sich folgender Einrichtungen und finanziert diese auch in weiten Teilen: CMA (Centrale Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft mbH) und ZMP (Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle mbH).
Die Änderungen zielen insbesondere auf Belange des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes. Die Zielvorgaben des Absatzfonds sind jetzt Gesundheit und Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Tier- und Umweltschutz sowie die hohe Qualität der erzeugten Produkte. Ändern wird sich auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats des Absatzfonds: Die Zahl der Mitglieder wird von 21 auf 23 erhöht. Je ein Vertreter wird dabei aus dem ökologischen Landbau, dem Tierschutz und dem Umweltschutz kommen.
Verbot von zinnorganischen Verbindungen (TBT) als Antifoulingfarbe (Fünfte Verordnung zur Änderung chemiekalienrechtlicher Verordnungen )
Die zinnorganische Verbindung Tributylzinn (TBT) wurde als biozider Wirkstoff in Antifoulingmitteln für Schiffsanstriche eingesetzt, um den Bewuchs von Schiffen durch Muscheln, Seepocken und Algen zu verhindern. Das aus dem Anstrich freigesetzte, schwer abbaubare TBT belastet Flüsse und Meere und wirkt bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen sehr giftig gegenüber Wasserorganismen.
Wegen seiner schweren Abbaubarkeit reichert sich TBT in der Nahrungskette an. Bei regelmäßigem Verzehr größerer Mengen kontaminierter Fische und anderer aus dem Wasser gewonnener Lebensmittel kann daher eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung von TBT für Schiffsanstriche wird mit dieser Verordnung zum 1. Januar 2003 verboten.
Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr innerhalb von „Enduring Freedom“Deutschland beteiligt sich bis November 2003 an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Rahmen von „Enduring Freedom“. Die Obergrenze liegt weiterhin bei 3.900 Bundeswehrsoldaten. Diese sollen wie bisher am Horn von Afrika (Marine), in Kuwait (ABC-Abwehrkräfte) und in Afghanistan (Kommando Spezialkräfte) eingesetzt werden. Derzeit befinden sich 1.230 Soldaten im Einsatz.
Deutschland beteiligt sich seit dem 16. November 2001 an der Operation „En-during Freedom“. Diese Koalition zahlreicher Staaten dient dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Sie hat das Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Der Beitrag der deutschen Soldaten schließt auch Leistungen zum Zweck humanitärer Hilfe ein.
Übernahme der ISAF-Führung in AfghanistanDeutschland ist bereit, gemeinsam mit den Niederlanden die Führung der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan für sechs Monate zu übernehmen. Voraussichtlich wird dieses Mitte Februar erfolgen.
Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Verlängerung des
ISAF-Mandats um weitere zwölf Monate beschlossen hat, hat die Bundesregie-rung am 03.12.2002 den erforderlichen Kabinettsbeschluss herbeigeführt. Der Deutsche Bundestag stimmte der Verlängerung am 20.12.2002 zu. Das Mandat sieht eine Aufstockung der eingesetzten Soldaten auf bis zu 2.500 vor. Davon sind 1.000 Soldaten für die Aufgaben zur Übernahme der Führungsverantwortlichkeit vorgesehen. Derzeit sind ca. 1.300 Soldaten im Einsatz
Deutsche Beteiligung an der Operation „ALLIED HARMONY“
(Nachfolge der Operation „FOX“ Mazedonien)
Die internationale Gemeinschaft unterstützt die Umsetzung des Rahmenabkommens, mit dem die Rückkehr der innerhalb des Landes vertriebenen Bevölkerung und die Reformen begleitet werden sollen. Der Schutz der von der OSZE und der EU gestellten Beobachter ist ebenfalls eine wesentliche Aufgabe der Bundeswehrsoldaten. Das Mandat wurde am 05.12.2002 um weitere sechs Monate bis zum 15.06.2003 verlängert. Die Zahl der deutschen Soldaten wird von 200 auf 70 reduziert, da die militärische Präsenz in der bisherigen Höhe nicht mehr erforderlich ist. Der Einsatz der internationalen Beobachter und der NATO sowie der von der EU flankierend eingesetzte Stabilitätspakt für Südosteuropa sind ein eindrucksvolles Beispiel für eine erfolgreiche präventive Politik der internationalen Gemeinschaft.
Mit mehr als 6000 Soldaten insgesamt ist Deutschland einer der größten Truppensteller zur Stabilisierung Südosteuropas. Das erfolgreiche Engagement der Bundeswehr im Kosovo und in Bosnien Herzegowina erfährt inter-national hohe Anerkennung.