Kunden-Login
 

Dosenpfand zum 01. Januar

21.12.2002

Das Pfand auf Getränkedosen und Einwegflaschen wird wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wies eine Verfassungsbeschwerde von Lebensmittelhändlern gegen die Pfandpflicht ab. Die Klage sei teilweise unbegründet und habe keine Aussicht auf Erfolg, hieß es zur Begründung. Damit hätten sich auch entsprechende Eilanträge dreier Lebensmittelmärkte erledigt.

Nach der Einigung verpflichtet sich die Wirtschaft, bis zum 1. Oktober ein bundesweites Rücknahmesystem aufzubauen, bei dem Kunden ihr Pfand überall zurückbekommen können, wo Einweg verkauft wird. Dafür sollen Handel und Getränkewirtschaft noch in diesem Jahr einen verbindlichen Zeitplan vorlegen. Bis zum Funktionieren des Systems wird das Pfand mit Notlösungen erhoben, das heißt, das Geld gibt es nur da zurück, wo Dosen oder Einwegflaschen jeweils gekauft wurden.

Die Pfandpflicht betrifft zunächst Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke wie Limonade oder Cola. Für Dosen und Einweg-Flaschen wird vom 1. Januar an ein Pfand von 25 Cent fällig. Bei mehr als 1,5 Liter Inhalt sind es 50 Cent.