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EU: (Schrott-)Händler

19.12.2002

Hersteller und Importeure von Elektrogeräten werden ab 2005 verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und umweltfreundlich zu entsorgen. Die EU-Kommission hat zwei entsprechende Richtlinienentwürfe verabschiedet. Außerdem werden gefährliche Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und die Flammschutzmittel PBB und PBDE ab 2006 verboten.
Die Elektroschrott-Richtlinie muss nun innerhalb von 18 Monaten von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ab Mitte 2005 können die Verbraucher dann ihre Altgeräte kostenlos bei den bis dahin eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Hersteller tragen individuell die Kosten der Rücknahme ab der Sammelstelle sowie für die Verwertung und umweltfreundliche Entsorgung der Geräte. Bis 2005 müssen die Hersteller kollektiv die Entsorgungskosten für Altgeräte sowie für so genannte No-Name-Produkte übernehmen, deren Hersteller nicht mehr ermittelt werden können. Diese Kosten können die Produzenten beim Verkauf von Neugeräten ausweisen.