Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat letztlich den Kompromiss von Bundesregierung und Union zum Hartz-Konzept für die Reform des Arbeitsmarktes gebilligt.
Bei der zukünftigen Bezahlung von Leiharbeiten kam es zu keiner einvernehmlichen Lösung. Die rot-grüne Mehrheit setzte bei diesem Punkt ein so genanntes unechtes Vermittlungsergebnis durch. Dies bedeutet, dass die Unionsmehrheit im Bundesrat diesen Teil der Arbeitsmarktreform am Freitag ablehnen wird. Dieses Veto kann allerdings die Koalition im Bundestag noch am selben Tag mit Kanzlermehrheit überstimmen. Die Gesamtreform kann deshalb im Januar in Kraft treten.
Der Kompromiss sieht vor, die geplanten Minijobs bis zu einer Grenze von 400 Euro zuzulassen. Bis zu einer Grenze von 800 Euro sollen die Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen stufenweise ansteigen. Arbeitgeber sollen für die Minijobs eine Pauschale von 25 Prozent, bei haushaltsnahen Dienstleistungen von zwölf Prozent bezahlen.