Künftig soll auf Zinserträge nur noch eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent erhoben werden. Bislang müssen Zinserträge oberhalb eines Freibetrages mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Einnahmen sollen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt werden und in die Bildung fließen.
Bundeskanzler Schröder hofft mit der Zinssteuer auch 100 Milliarden illegal im Ausland angelegte Euro aus dem Ausland zurück nach Deutschland holen zu können. Demnach kann illegal im Ausland angelegtes Kapital bis Ende des kommenden Jahres bei einem Steuersatz von 25 Prozent nach Deutschland zurück transferiert werden. Bis zum 30. Juni 2004 gilt dann ein Steuersatz von 35 Prozent. Experten sind sich sicher, dass für die Rückführung illegalen Geldes eine Lockerung des Bankgeheimnisses in den relevanten Ländern erforderlich ist. Ansonsten besteht kein Anreiz, da den Steuersündern weder eine Strafverfolgung, noch eine Besteuerung droht. Gespräche hierüber wurden aber erst in dieser Woche erneut abgebrochen.
Trotz des direkten Erhebung der Steuer bei den Banken soll es Kontrollmitteilungen der Banken über Kapitalerträge ihrer Kunden und damit eine faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses geben. Bundesfinanzminister Hans Eichel sagte, darauf könne schon aus technischen Gründen nicht verzichtet werden. Die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel hatte kürzlich erklärt, eine solche Abgeltungssteuer würde die umstrittenen Kontrollmitteilungen überflüssig machen. Eichel wies zudem darauf hin, dass weiter eine Selbstanzeige nötig sei, um der Strafverfolgung zu entgehen.
Er betonte, dass durch die neue Zinssteuer-Regelung niemand schlechter gestellt werde. Menschen, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liege, sollten auch künftig nicht mehr bezahlen müssen. Auch die Sparerfreibeträge sollten erhalten bleiben.