Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es Einzelhandelsgeschäften erlaubt, an Samstagen künftig bis 20.00 Uhr zu öffnen. Der Einzelhandel kann dann also an allen Werktagen von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr öffnen.
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement: „Dies ist ein weiterer Schritt zu einem modernen Deutschland. Die Verlängerung des Ladenschlusses am Samstag war ein großes Bedürfnis vieler Verbraucher, die ab 16.00 Uhr vor verschlossenen Ladentüren standen. Gleichzeitig haben wir die Ladenschlusszeiten an den übrigen Werktagen erhalten und den Sonntag weiterhin als Ruhetag geschützt. So werden gleichzeitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel und ihre Familien nicht über Gebühr belastet.“
Neben der Verlängerung der Öffnungszeiten an Samstagen sieht der Entwurf folgende
Neuregelungen vor:
Clement: „Das entrümpelte Ladenschlussgesetz wird einen positiven Impuls für privaten Konsum geben, Innenstädte beleben und damit auch Eisdielen, Restaurants und anderen Gewerbebetrieben außerhalb des Einzelhandels zu volleren Kassen verhelfen.“
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Den Gesetzentwurf finden
Sie auf unserer Homepage unter http://www.bmwa.bund.de.