Wie die WirtschaftsWoche berichtet, dürfen kleine und mittlere Unternehmen ihre vorangegangenen Verluste voraussichtlich auch künftig voll auf den Gewinn anrechnen. Bisher sieht das geplante Steuergesetz eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf die Hälfte des Gewinns vor.
Bundesfinanzminister Hans Eichel und Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement wollen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung erst ab einem Gewinn von 500000 Euro gilt. Vor allem für mittelständische Unternehmen, so Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, sei die Verlustverrechnung von größter Bedeutung für Liquidität und Eigenkapitalbildung.