Das umstrittene Dosenpfand startet bundesweit wie geplant zum 1. Januar. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sah vor, das Handel und Industrie in den Grenzen Nordrhein-Westfalens von der Pfandpflicht befreit seien.
Damit wird ab Januar für Einweg-Verpackungen von Getränken ein Pfand von mindestens 25 Cent fällig. Im kommenden Jahr und damit nach dem Start des Pfandes will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil fällen.
„Die Pfandpflicht gilt ab 1. Januar 2003 bundesweit“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandel (HDE) sieht trotzdem keine Möglichkeit für einen pünktlichen flächendeckenden Start des Pfandes. Bis zum 1. Januar sei ein Rücknahmesystem nicht aufzubauen. Der Starttermin müsse daher verschoben werden. Trittin lehnte eine Verschiebung des Termins aber erneut ab. Dafür gebe es weder politischen noch juristischen Spielraum. Die Unternehmen hätten genug Zeit gehabt, sich auf das Pfand vorzubereiten.