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EU reformiert Kartellrecht

27.11.2002

Im Hinblick auf die Ost-Erweiterung wird das 40 Jahre alte EU-Kartellrecht reformiert und gestrafft. So soll die bisher obligatorische Anmeldung von kartellartigen Kooperationen in Brüssel entfallen. Das neue Kartellrecht soll im Jahr 2004 in Kraft treten.
Künftig werde sich die Kommission auf die Kartellfälle konzentrieren, "die wirklich den Wettbewerb schädigen", so Monti. Nach den neuen Regeln "müssen die Unternehmen zunächst selbst prüfen, ob die Absprache vereinbar ist mit EU-Recht", erläuterte Bendtsen. Bei Zweifeln würden dann zunächst die nationale Kartellbehörden eingeschaltet.