
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, sonstigen Wertpapieren und Termingeschäften sowie vermieteten Immobilien sollen künftig pauschal mit 15 Prozent besteuert werden.
Bei Aktiengewinnen wird die Steuer allerdings nur auf die Hälfte der Gewinne angewandt.
Bei Anschaffung vor der Verabschiedung des Steuerpakets im Bundestag - voraussichtlich am 21. Februar 2003 - werden 1,5 Prozent nicht auf den Wertzuwachs, sondern auf den
Verkaufserlös erhoben. Die bisher geltenden Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahren bei Immobilien, innerhalb derer Verkaufsgewinne steuerpflichtig werden, entfallen künftig. Weiter verrechnet werden können Verluste im Jahr der Veräußerung.