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Bundestag stimmt Hartz-Konzept zu

15.11.2002

Die rot-grüne Koalition hat die Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktes in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um möglichen Widerstand der Union im Bundesrat zu umgehen. Kernstück ist die Schaffung von Personal-Service-Agenturen (PSA) für die Vermittlung von Zeitarbeitern, die Förderung der Weiterbildung und die verschärften Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose.

In zweiten Teil des Hartz-Konzeptes sind die Regelungen für Minijobs und Existenzgründer zusammengefasst. 305 Parlamentarier stimmten dafür und 280 dagegen bei einer Stimmenthaltung. Jetzt muss der Bundesrat für Teile des Paktes noch zustimmen. Die Union hat bereits angekündigt, den zustimmungspflichtigen Teil des Gesetzespakets dort abzulehnen.

Bundesregierung erklärt:

Bessere Rahmenbedingungen für Arbeitsvermittlung

Die Gesetzesentwürfe stellen zwei Kernanliegen in den Mittelpunkt: zum einen bessere Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit, zum anderen mehr Brücken in Beschäftigung und die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder.

Die Gesetzentwürfe bestehen aus zwei Teilen, wovon einer noch dem Bundesrat vorgelegt werden muss. Der erste Teil kann mit dem Beschluss des Bundestages umgesetzt werden.

Zum zustimmungsfreien Teil gehören:

  • Maßnahmen für eine flächendeckende Einführung von JobCentern,
  • Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit,
  • Neuausrichtung des Weiterbildungsmarktes,
  • Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Einrichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA).

Zum zustimmungspflichtigen Teil gehören:

  • Brücken in die Selbständigkeit bauen (die so genannte Ich-AG),
  • Beschäftigungspotenziale in privaten Haushalten nutzen.

Mit den jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetzepaketen wird sichergestellt, dass die durch die Hartz-Kommission vorgeschlagene Neuordnung des Arbeitsmarktes in wesentlichen Teilen schnellstmöglich ihre Wirkung entfalten kann.

Personal-Service-Agenturen

Kern der Reform ist die Einrichtung flächendeckender Personal-Service-Agenturen (PSA) bei allen Arbeitsämtern. Die Einrichtung von PSA, mit denen die Arbeitsämter, künftig JobCenter, einen Vertrag als freie Vermittler abschließen sollen, wird ausgeschrieben. Dabei sollen vorrangig private Arbeitsvermittler berücksichtigt werden. Diese Agenturen sollen die bei ihnen beschäftigten Arbeitslosen befristet an Unternehmen vermitteln. Sie
sollen auf der Grundlage der bereits bestehenden 33 bzw. noch bis Ende nächsten Jahres zu erarbeitenden Tarifverträge arbeiten. 

Bis zum 1. Januar 2004 soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (ANÜG) grundsätzlich weiter gelten. Bis dahin sollen Gewerkschaften und die Zeitarbeitsbranche Tarifverträge erarbeiten. Danach treten die Regelungen des ANÜG außer Kraft.

Die beschlossenen Änderungen im ANÜG stellen sicher, dass der Tarifvertrag sowohl für Verleihende und Entleihende gelten muss - Ausnahme ist die Baubranche.

Weitere Änderungen sind:   

  • Während der ersten sechs Wochen der Beschäftigung eines Zeitarbeiters oder einer Zeitarbeiterin kann von dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit den tariflich Beschäftigen des Unternehmens abgesehen werden.
  • Es muss in diesen Wochen aber mindestens ein Nettoarbeitsentgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt werden.
  • Die für die ersten sechs Wochen geltende Ausnahme dürfen das verleihende Unternehmen und der Leiharbeitnehmer bzw. die Leiharbeitnehmerin nicht wiederholt vereinbaren.

Die Übergangszeit zur Einführung des neuen Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung wird auf ein Jahr verlängert. Den Tarifvertragsparteien wird gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, durch einen zügigen Abschluss tarifvertraglicher Regelungen insgesamt zu einer Neuordnung der Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer zu gelangen. In diesem Fall entfällt das besondere Befristungsverbot, das Wiedereinstellungsverbot, das Synchronisationsverbot sowie die Beschränkung der Überlassungsdauer mit Inkrafttreten der tarifvertraglichen Regelungen.

Diese Regelungen würden für die gesamte Leiharbeit in Deutschland gelten. "Hier nehmen wir eine grundlegende Neuorientierung der Leih- und Zeitarbeit vor", betonte der Arbeitsminister. Zeit- und Leiharbeit würde dadurch tatsächlich aus der "Schmuddelecke" herausgeholt, denn es werden realistische und klare Bedingungen geschaffen, so Wolfgang
Clement im Bundestag.

Bessere Chancen für ältere Arbeitnehmer

Weitere Neuerungen verbessern die Arbeitsmarktchancen für ältere Arbeitnehmer. Sie sehen die Herabsetzung der Altersgrenze im Teilzeit- und Befristungsgesetz und Änderungen der so genannten "sachgrundlosen Befristung" für ältere Arbeitnehmer vor. Die Zuständigkeit der Landesarbeitsämter für Zuschüsse der Sozialmaßnahmen wird mit Blick
auf die erst in einem weiteren Schritt geplante Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit zunächst beibehalten. Die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer wird auf Personen ausgedehnt, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Der Gesetzentwurf werde auch die  Vermittlung von Arbeitslosen beschleunigen, so Clement weiter. Gekündigte müssten sich sofort beim Arbeitsamt melden. Die Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit, Menschen in Arbeit zu bringen, müsse wieder Vorrang vor der Finanzierung von Arbeitslosigkeit erhalten. Gleichzeitig werde Arbeitgebern eine
Freistellungspflicht auferlegt. Das heißt, wer seinen Job verliert, soll zwischen vier und zehn Tage Zeit bekommen, sich nach einer neuen Arbeit umzuschauen.

Auch die Zumutbarkeitsregeln sind überprüft worden. So sollen vor allem junge Arbeitslose mobiler werden: Wer künftig ein Arbeitsangebot ablehnt, muss dafür Gründe angeben.

Mehr Qualität in der Weiterbildung

Ferner soll der Weiterbildungsmarkt auf ein neues Fundament gestellt werden. Im Vordergrund steht eine größere Wahlfreiheit und Eigenverantwortung der Weiterbildungswilligen sowie mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern. Die Qualität beruflicher Weiterbildung soll somit verbessert werden. Qualifizierungsgutscheine sollen die
Arbeitslosen in die Lage versetzen, sich selbst eine geeignete Weiterbildung zu suchen. So können sie unter den zugelassenen Maßnahmen und Trägern wählen. Dazu soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden. Zudem werden die beruflichen
Weiterbildungsmaßnahmen stärker am tatsächlichen Integrationserfolg ausgerichtet. Die Höhe des Unterhaltsgeldes bei beruflicher Weiterbildung von Arbeitnehmern, die zuvor Arbeitslosenhilfe bezogen haben, wird verändert, laufende Fälle ausgenommen.

Weitere Vorschläge bedürfen der Zustimmung des Bundesrates; so zum Beispiel die Einführung der so genannten Ich-AG: Sie bestimmt Tätigkeiten, mit denen sich Arbeitslose selbständig machen können. Außerdem sollen haushaltsnahe Minijobs bis zu 500 Euro im Monat steuerlich bis zu einer bestimmten Grenze von den Haushalten gefördert
werden.

Weitere Reformschritte

Nach den ersten Reformen zum Beginn des nächsten Jahres will Minister Clement noch vor der Sommerpause 2003 die Reform der Bundesanstalt für Arbeit auf den Weg bringen. Zum 1. Januar 2004 sollen schließlich Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt sein. Mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission trägt die Bundesregierung im Jahr 2003 zur Konsolidierung der Bundeshaushalts bei.