IP-Mittelstand

Einigung bei Zeitarbeit

12.11.2002

Bundesregierung, Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen haben sich auf die künftige Einstufung von Leiharbeitern geeinigt. Ab dem 1. Januar 2004 sollen die Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbände tarifliche Regelungen aushandeln. Bis dahin soll das das alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz weiter gelten. Nach dieser Vereinbarung bekommen Leiharbeiter künftig zwar den gleichen Lohn wie fest Angestellte, erhalten aber im Unterschied zu jenen keine zusätzlichen Vergünstigungen.