
Mit dem Qualitätshinweis "Markenqualität aus deutschen Landen" darf nicht weiter geworben werden. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Der EuGH wendete sich insbesondere gegen die Verknüpfung von Qualität und Herkunft. Zum einen sei nicht zwingend von der Herkunft auf eine bestimmte Qualität zu schließen und zum anderen würden Wettbewerber aus anderen Ländern diskreditiert.
Die CMA hat angekündigt auch weiterhin mit einem modifizierten Gütezeichen auf "geprüfte Markenqualität" aufmerksam machen zu wollen.