IP-Mittelstand

Neue Richtlinie zur Entsorgung von Elektrogeräten

14.10.2002

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben sich auf eine Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, so genannten Elektroschrotts, sowie zu Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe in Elektrogeräten geeinigt. Dies teilte das Bundesumweltministerium mit. Demnach wird das Einsammeln und Verwerten von Elektroschrott ab dem Frühjahr 2003 europaweit einheitlich geregelt. Die Entsorgung von Altgeräten muss dann von den Herstellern finanziert werden; zudem müssen die Produzenten die Finanzierung der späteren Entsorgung garantieren, bevor sie ein neues Gerät auf den Markt bringen. Darüber hinaus soll ab 2006 die Verwendung von Blei, Kadmium und Quecksilber in Neugeräten verboten werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Einigung und bezeichnete sie als "entscheidenden Schritt zur Durchsetzung der Produktverantwortung der Hersteller in einem Bereich, der bisher von stetig steigenden Abfallmengen gekennzeichnet war". Nach Schätzungen der Verbraucherverbände werden allein in Deutschland jedes Jahr 2,2 Millionen Computer, Drucker und Scanner entsorgt.